AGB
leapp wendet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den elektrotechnischen Einzelhandel 2017 (AVED 2017) an. Bitte lies dir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, damit du über deine Rechte und Pflichten als Kunde informiert bist.
Artikel 1 Definitionen und allgemeine Bestimmungen
- Unternehmen: die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit als Verkäufer auftritt und Mitglied bei "Techniek Nederland" ist oder einer kaufmännischen Kooperationsorganisation von Unternehmen angehört, die Mitglied bei "Techniek Nederland" ist.
- Verbraucher: die natürliche Person, die zu Zwecken als Käufer handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
- Schlichtungsstelle Elektro (Geschillencommissie Elektro): Geschillencommissie Elektro, Postbus 90.600, 2509 LP Den Haag, Niederlande (www.degeschillencommissie.nl).
- Auf den Vertrag zwischen dem Unternehmen und einem Käufer, auf den sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Die AVED 2017 gelten vollumfänglich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Artikel 8, 9, 10 und 11 gelten nicht für Verträge, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher geschlossen werden.
Artikel 2 Konformität und Garantie
Eine vom Unternehmen, Hersteller oder Importeur gewährte Garantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte, die der Verbraucher aufgrund des Vertrages gegenüber dem Unternehmen geltend machen kann.
Artikel 3 Eigentumsvorbehalt
Das Unternehmen bleibt Eigentümer des verkauften Produkts, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist. Dies schließt auch Beträge ein, die er aufgrund der Nichterfüllung seiner Pflichten schulden könnte.
Artikel 4 Zahlung
- Der Käufer zahlt den Preis sofort und in bar bei Lieferung des Produkts, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Barzahlung gilt auch die Gutschrift des fälligen Betrags auf ein vom Unternehmen angegebenes Bankkonto.
- Zahlungen des Käufers werden zunächst zur Begleichung fälliger Kosten und Zinsen und anschließend zur Begleichung der ältesten offenen und fälligen Forderungen verwendet, selbst wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 5 Fristen
Bei nicht rechtzeitiger Lieferung gerät das Unternehmen erst in Verzug, nachdem der Käufer das Unternehmen schriftlich in Verzug gesetzt hat, es sei denn, es handelt sich um ein festes Lieferdatum (Fixtermin).
Artikel 6 Kauf auf Probe
Beim Kauf auf Probe trägt der Käufer das Risiko für das Produkt ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
Artikel 7 Lieferung von Produkten
Wenn der Käufer das Produkt einen Monat lang nicht abgeholt oder in Empfang genommen hat, nachdem ihm das Unternehmen drei aufeinanderfolgende schriftliche Mitteilungen (die letzte per Einschreiben) mit der Aufforderung zur Mitwirkung an der Lieferung gesendet hat, ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag aufzulösen und das Produkt an einen Dritten zu verkaufen und zu liefern. Der vom Unternehmen erlittene Schaden kann mit der vom Verbraucher geleisteten Anzahlung verrechnet werden. Die Artikel 8, 9, 10 und 11 gelten nicht für Verträge zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher.
Artikel 8 Preiserhöhung
Wenn vor der Lieferung des Produkts ein oder mehrere Kostenfaktoren steigen, ist das Unternehmen berechtigt, dem Käufer die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 9 Inkasso
Befindet sich der Käufer in Verzug und leitet das Unternehmen die Eintreibung des geschuldeten Betrages ein, so gehen alle damit verbundenen Kosten zulasten des Käufers, es sei denn, das Unternehmen entscheidet sich dafür, diese Kosten pauschal auf 15 % des zu fordernden Betrages festzulegen. Der Verzugsschaden wird auf die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) festgelegt.
Artikel 10 Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt wird unter anderem verstanden: die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch die Lieferanten des Unternehmens, Transportschwierigkeiten, Brand, Streik oder Arbeitsunterbrechung, sowie Einfuhr- oder Handelsverbote.
Artikel 11 Schadensersatz
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Der vom Käufer erlittene Schaden, der auf eine Nichterfüllung durch das Unternehmen zurückzuführen ist, wird maximal bis zum Preis des Produkts erstattet. Folgeschäden und Schäden wegen verspäteter Lieferung sind grundsätzlich von der Entschädigung ausgeschlossen.
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Artikel 7:21 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) wird ausgeschlossen.
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Das Recht auf Schadensersatz erlischt, wenn der Käufer diesen nicht rechtzeitig, schriftlich und begründet geltend gemacht hat. Bei sichtbaren Mängeln muss dies innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung erfolgen, bei allen anderen Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens.
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Ein Schaden ist nicht ersatzfähig, wenn er später als 12 Monate nach Lieferung des Produkts an den Käufer zutage tritt.
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Schäden, die infolge von (mit dem verkauften Produkt verbundenen Reparatur-/Installations-) Arbeiten entstehen, sind nicht ersatzfähig, wenn sie später als drei Monate nach Durchführung der Arbeiten zutage treten.
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Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Kunden Schäden zu ersetzen, die durch höhere Gewalt entstanden sind.
Artikel 12 Schlichtungsstelle Elektro
- Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen über das Zustandekommen oder die Ausführung des Vertrages in Bezug auf die vom Unternehmen zu erbringenden oder erbrachten Dienstleistungen und Sachen können sowohl vom Verbraucher als auch vom Unternehmen bei der Schlichtungsstelle Elektro (Geschillencommissie Elektro) anhängig gemacht werden.
- Die Schlichtungsstelle Elektro nimmt eine Streitigkeit nur dann zur Bearbeitung an, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist beim Unternehmen eingereicht hat.
- Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, muss die Streitigkeit spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Verbraucher die Beschwerde beim Unternehmen eingereicht hat, schriftlich oder in einer anderen von der Schlichtungsstelle Elektro bestimmten Form bei dieser anhängig gemacht werden.
- Wenn der Verbraucher die Streitigkeit bei der Schlichtungsstelle Elektro anhängig macht, ist das Unternehmen an diese Wahl gebunden. Möchte das Unternehmen die Streitigkeit bei der Schlichtungsstelle Elektro anhängig machen, muss es den Verbraucher schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form auffordern, sich innerhalb von fünf Wochen zu äußern, ob er damit einverstanden ist. Das Unternehmen muss dabei ankündigen, dass es sich nach Ablauf der vorgenannten Frist frei fühlt, die Streitigkeit vor einem ordentlichen Gericht anhängig zu machen.
- Die Schlichtungsstelle Elektro entscheidet unter Beachtung der Bestimmungen ihrer geltenden Verfahrensordnung. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle Elektro erfolgt in Form eines bindenden Gutachtens. Für die Bearbeitung einer Streitigkeit wird eine Gebühr fällig.
- Ausschließlich das ordentliche Gericht oder die Schlichtungsstelle Elektro ist zuständig, eine Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen zu verhandeln.
Artikel 13 Streitbeilegung durch ein Gericht
Für Streitigkeiten, die einem Gericht vorgelegt werden, ist das Gericht im Bezirk des Unternehmens zuständig.
Artikel 14 Erfüllungsgarantie
- "Techniek Nederland" garantiert dem Verbraucher gegenüber die Einhaltung der bindenden Gutachten der Schlichtungsstelle Elektro durch das Unternehmen. Diese Erfüllungsgarantie wird ausgesetzt, wenn das Unternehmen oder der Verbraucher das bindende Gutachten innerhalb von zwei Monaten nach dessen Versand durch die Schlichtungsstelle Elektro einem Gericht zur Aufhebung vorlegt. Die Erfüllungsgarantie tritt wieder in Kraft, wenn das bindende Gutachten nach gerichtlicher Überprüfung Bestand hat und das entsprechende Urteil rechtskräftig geworden ist.
- Für die Erfüllungsgarantie von "Techniek Nederland" gilt eine Obergrenze von maximal 2.750 € pro bindendem Gutachten.
- "Techniek Nederland" führt die Erfüllungsgarantie unter der Bedingung aus, dass der Verbraucher seine Forderung gegenüber dem Unternehmen bis maximal zur Höhe des auszuzahlenden Betrages an "Techniek Nederland" abtritt.
- Im Falle eines Zahlungsaufschubs, einer Schuldenbereinigung, einer Insolvenz oder einer Geschäftsaufgabe des Unternehmens gilt die Erfüllungsgarantie von "Techniek Nederland" nicht, es sei denn, die Schlichtungsstelle Elektro hat die Streitigkeit bereits in einer Sitzung verhandelt und vor dem Datum der Gewährung des Zahlungsaufschubs, des Inkrafttretens der Schuldenbereinigung, der Insolvenzerklärung oder der Beendigung der Geschäftstätigkeit ein Endurteil gefällt.
- Im Falle eines Zahlungsaufschubs, einer Schuldenbereinigung, einer Insolvenz oder einer Geschäftsaufgabe des Unternehmens beträgt der von "Techniek Nederland" aufgrund der Erfüllungsgarantie an Verbraucher auszuzahlende Gesamtbetrag höchstens 10.000 € pro Unternehmen. Die Bearbeitung der Inanspruchnahmen der Erfüllungsgarantie durch Verbraucher durch "Techniek Nederland" erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anträge.
Mehrwertsteuerrückerstattung für Privatpersonen mit Wohnsitz außerhalb der EU
Gelegentlich erhält leapp die Anfrage, die Mehrwertsteuer (MwSt.) an Privatpersonen zurückzuerstatten, die außerhalb der EU wohnen. Die Überprüfung dieser Regelung nimmt viel Zeit in Anspruch. Leapp möchte effizient arbeiten und die Kosten für alle Kunden niedrig halten. Deshalb berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 60,50 € (inkl. MwSt.) pro Bestellung für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer.
Für die Rückerstattung der MwSt. ist es erforderlich, dass leapp bei der Lieferung die Nummer des ausländischen Ausweisdokuments auf der Rechnung vermerkt. Zudem muss die Rechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kaufmonats vom Zoll an einem niederländischen Flughafen oder Seehafen überprüft und abgestempelt werden – siehe https://wetten.overheid.nl/BWBR0033365/2013-05-07. Den Antrag musst du innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf bei leapp einreichen.
Website-Disclaimer
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Lagerbestand und Preise
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Wunschliste
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